Geschrieben von Admin


Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

hiermit möchte ich Euch darüber informieren, dass der Sächsische Tischtennis-Verband inkl. aller Bezirks-, Stadt- und Kreisfachverbände zum 01.07.2017 die LivePZ-Werte einführt. Diese löst die bisherigen LPZ-Werte ab, nach denen die Aufstellungen der einzelnen Mannschaften bisher erfolgten.

Außerdem wird der Sächsische Tischtennis-Verband zu seinem Verbandstag im Mai 2017 eine neue Wettspielordnung verabschieden. Im Vorfeld möchten wir Euch über einige geplante Änderungen informieren, damit ihr diese in Eure Planungen für das Spieljahr 2017/18 bereits jetzt berücksichtigen könnt.


1.) Toleranzen für die Spielstärke-Reihenfolge (LivePZ)

Die Toleranzwerte, innerhalb derer der Grundsatz der Mannschaftsmeldung nach Spielstärke-Reihenfolge als erfüllt gilt, sind wie folgt festgelegt:

Für Mannschaftsmeldungen der Altersgruppen Erwachsene und Senioren gilt:
Innerhalb der gesamten Mannschaftsmeldung einer Altersklasse darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen LivePZ-Wert um mehr als 50 LivePZ-Punkte kleiner ist. Bei einer größeren Differenz als 50 LivePZ-Punkte liegt eine Abweichung von der Spielstärke-Reihenfolge vor, die mit einem Sperrvermerk zu ahnden ist.

Abweichend von dieser Festlegung dürfen für das Spieljahr 2017/18 die Differenzen 70 Punkte und für das Spieljahr 2018/19 60 Punkte betragen.

Innerhalb einer Mannschaft darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen
LivePZ-Wert um mehr als 35 LivePZ-Punkte kleiner ist.

Für Spieler der Altersgruppe Nachwuchs in Mannschaftsmeldungen der Erwachsenen gilt:
Die beiden Toleranzwerte erhöhen sich um jeweils 35 auf 85 bzw. 70 LivePZ-Punkte. Abweichend von dieser Festlegung dürfen für das Spieljahr 2017/18 die Differenzen mannschaftsübergreifend 105 LivePZ-Punkte und für das Spieljahr 2018/19 95 LivePZ – Punkte betragen.

Die beiden Toleranzwerte erhöhen sich für Spieler des E-Kaders (oder höher) um jeweils 70 auf 120 bzw. 105 LivePZ-Punkte. Abweichend von dieser Festlegung dürfen für das Spieljahr 2017/18 die Differenzen mannschaftsübergreifend 125 LivePZ-Punkte und für das Spieljahr 2018/19 115 LivePZPunkte betragen.

Auf Antrag des Landestrainers dürfen die Spielkommissionen auch höheren Differenzen zustimmen.

Für Mannschaftsmeldungen der Altersgruppe Nachwuchs gilt:
Innerhalb der gesamten Mannschaftsmeldung einer Altersklasse darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen LivePZ-Wert um mehr als 85 LivePZ-Punkte kleiner ist. Bei einer größeren Differenz als 85 LivePZ-Punkte liegt eine Abweichung von der Spielstärke-Reihenfolge vor, die mit einem Sperrvermerk zu ahnden ist.

Abweichend von dieser Festlegung dürfen für das Spieljahr 2017/18 die Differenzen 105 Punkte und für das Spieljahr 2018/19 95 Punkte betragen. Innerhalb einer Mannschaft darf kein Spieler hinter einem anderen gemeldet werden, dessen Wert um mehr als 70 LivePZPunkte kleiner ist.


2.) Abweichungen von der Spielstärke-Reihenfolge

Abweichend von der tatsächlichen Spielstärke dürfen Spieler nur
a) zu Beginn der Vorrunde für die gesamte Spielzeit oder
b) zu Beginn der Rückrunde, damit sie in ihrer bisherigen Mannschaft verbleiben können,
wenn sie ansonsten aufgrund von Veränderungen in der Spielstärke oder zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins aufrücken müssten auf Wunsch des Vereins in einer unteren Mannschaft des Vereins gemeldet werden.

Diese Spieler erhalten einen Sperrvermerk und verlieren das Recht, während der Dauer des Sperrvermerks in der/ den jeweiligen oberen Mannschaft des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler. Die Meldung solcher Spieler in einer anderen Mannschaft zur Rückrunde ist nicht erlaubt. Die Erteilung des Sperrvermerks wird von der zuständigen Stelle durch entsprechende Kennzeichnung des Spielers in der Mannschaftsmeldung in TTLive dokumentiert.

Wenn in einer Mannschaft ein Spieler einen Sperrvermerk erhält, erhalten auch alle über ihm stehenden Spieler dieser Mannschaft einen Sperrvermerk. Die Dauer eines Sperrvermerks reicht längstens bis zum Ende der Spielzeit. Ein Sperrvermerk aus der Vorrunde wird zu Beginn der Rückrunde nur dann gelöscht, wenn der betreffende Spieler auf Grund der LivePZ-Werte vom 05. Dezember auch ohne Sperrvermerk in der Mannschaft, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde, oder einer unteren Mannschaft gemeldet werden darf.

Ein solcher Spieler darf in der Rückrunde in keiner oberen Mannschaft des Vereins gemeldet werden. Die Aufhebung eines Sperrvermerks aus anderen Gründen während einer Spielzeit ist nicht zulässig.


3.) LivePZ-Stichtage

Für die Aufstellung der Vorrunde gilt als Stichtag der 15.05. eines Jahres.
Für die Aufstellung der Rückrunde gilt als Stichtag der 05.12. eines Jahres
Die Stichtage gelten unabhängig davon, ob im Nachgang noch Punktspiele oder andere
Wettkämpfe in der jeweiligen Halbserie ausgetragen werden.
Als aktuelle LivePZ-Werte werden die QTTR-Werte vom 11.08. als Korrekturwerte übernommen.


4.) Stammspieler

In der Mannschaftsmeldung sind jeder Mannschaft mindestens so viele Stammspieler
zuzuordnen, wie es der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht.
Lediglich der untersten Mannschaft sind mindestens so viele Stamm- und Reservespieler
zuzuordnen, wie es der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht.
Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft, die nicht Ausländer gemäß WO B 9.3 sind,
muss mindestens der Sollstärke minus 1 entsprechen. Die Anzahl zusätzlicher Stamm-,
Reserve- und JEBM-Spieler pro Mannschaft ist nicht begrenzt.


5.) Reservespieler

1.) Ein Stammspieler, der in der vorangegangenen Halbserie an weniger als zwei
Punktspielen seines Vereins in einer Mannschaftsmeldung der Damen oder Herren im Einzel
teilgenommen hat, wird mit Beginn der darauf folgenden Halbserie automatisch zum
Reservespieler. Dies gilt nicht für Spieler der jeweils untersten Damen- oder
Herrenmannschaft eines Vereins.
2.) Für eine Spielerin, die für die folgende Halbserie den Status als Reservespieler neu
erhält, darf ein Antrag auf Aufhebung des Status als Reservespielerin gestellt werden.
Einem solchen Antrag darf nur dann entsprochen werden, wenn diese mit einer
Schwangerschaft begründet ist.
3.) Der Status als Reservespieler wird automatisch mit Wirkung vom Beginn der folgenden
Halbserie aufgehoben, wenn der Spieler in der vorangegangenen Halbserie an mindestens
zwei Punktspielen seines Vereins in einer einzigen Mannschaft bei Damen oder Herren im
Einzel teilgenommen hat oder den Verein gewechselt hat. Der Status als Reservespieler wird
nach einem Wechsel der Spielberechtigung jedoch nicht automatisch aufgehoben, wenn der
Spieler während seiner letzten Spielberechtigungsphase im bisherigen Verein nicht an
mindestens zwei Punktspielen im Einzel teilgenommen hat.
4.) Der Status als Reservespieler wird nur in der Altersklasse Damen/Herren erteilt bzw.
aufgehoben. Er hat für einen solchen Spieler keine Auswirkungen in Mannschaftsmeldungen
anderer Altersklassen.


6.) Ersatzspieler in Damen-/Herrenmannschaften

Spieler dürfen beliebig oft als Ersatzspieler in jeder höheren Mannschaft des Vereins
eingesetzt werden, wenn sie in der Mannschaftsmeldung enthalten sind, keinen
Sperrvermerk besitzen, kein Jugend-Ergänzungsspieler (JEBM) sind und für die jeweilige
Mannschaft einsatzberechtigt sind. Ein Spieler darf auch in einer höheren Mannschaft seines
Vereins Ersatz spielen, die in der gleichen Spielklasse spielt.
Ersatzspieler werden immer den unteren Mannschaften der betreffenden Altersklasse
entnommen und niemals den höheren.


7.) Ersatzspieler in Jugend- und Schülermannschaften

Jugendliche oder Schüler dürfen beliebig oft als Ersatzspieler in jeder höheren Jugend- bzw.
Schülermannschaft des Vereins eingesetzt werden, wenn sie in der Mannschaftsmeldung
enthalten sind, keinen Sperrvermerk besitzen und für die jeweilige Mannschaft einsatzberechtigt
sind.
Spieler aus Schülermannschaften dürfen in Jugendmannschaften uneingeschränkt Ersatz
spielen.


8.) Jugendersatzspieler (JEBM)

Ein Spieler der Altersgruppe Nachwuchs, der keine Spielberechtigung für den Erwachsenen-
Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) besitzt, darf in einer einzigen Mannschaftsmeldung der
Altersklasse Damen/Herren als JEBM-Spieler aufgeführt werden. Männliche Spieler dürfen
nur in Herrenmannschaften gemeldet werden.
JEBM-Spieler sind in der Erwachsenenmannschaft, in der sie gemeldet sind, in fünf
Punktspielen pro Halbserie einsatzberechtigt. In übergeordneten Mannschaften bis zur
Sachsenliga dürfen sie jeweils zweimal pro Halbserie mitwirken.


Mit freundlichen Grüßen
Alexander Brömmer
STTV-Sportwart